Kindesunterhalt Steglitz-Zehlendorf

Das Thema „Unterhaltsanspruch des Kindes bei Trennung oder Scheidung der Eltern“ ist bundesweit
vom Gesetzgeber grundsätzlich gut geregelt, wenn auch im Einzelfall für Betroffene nicht immer gleich einsichtig.
Das minderjährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile,
der im Rang stets allen anderen Unterhaltsansprüchen vorgeht.

Kindesunterhalt in Zehlendorf rasch sichern:
Erziehende Elternteile, bei denen der andere Elternteil seinen Verpflichtungen zum Barunterhalt des Kindes
nicht nachkommt (oder finanziell nicht nachkommen kann) haben einen Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss,
den Sie beim Jugendamt Zehlendorf auch ohne Mithilfe eines Anwaltes beantragen können.

Meine Empfehlung:
Nutzen Sie zunächst diesen kostenlosen Weg über das Jugendamt. Die Unterhaltssicherung der Kinder geht vor.
Das Jugendamt übernimmt dann die Abwicklung (Abrechnung) im Verhältnis zum anderen Elternteil für Sie,
so dass Sie Streit aus dem Weg gehen können. Mehr Informationen zum Unterhaltsvorschuss mit diesem Link.

Kostenlose Basisinformationen zum Kindesunterhalt und Kindschaftsrecht:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine kostenlose Broschüre mit dem Titel
„Das Kindschaftsrecht“ herausgebracht, die alle relevanten Basisinformationen
„rund um das Kind bei Trennung und Scheidung“ enthält. Ich kann Ihnen die Lektüre dieser zusammenfassenden Übersicht empfehlen.
Sie finden dort kostenlos auch erste Grundsatzinformationen zum Thema „Kindesunterhalt“
sowie Informationen zum Umgangsrecht, elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.
Mit diesem Link können Sie die kostenlosen Informationen zum Thema Kindschaftsrecht – Kindesunterhalt etc. downloaden.

Tel: 0331 7400 0077