Erstberatung Scheidungsanwalt Zehlendorf

Erstberatung Trennung – Scheidung

In der Erstberatung geht es um Ihre Familie, Ihre Versorgung und Ihr Vermögen. Wir besprechen wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung, Kinder, Haus, Vermögen, Schulden, Unterhalt….
Ich stelle Ihnen den rechtlichen Rahmen vor und gemeinsam suchen wir nach passenden Lösung für Sie und ggf. Ihre Kinder.

Rufen Sie mich an. Terminvereinbarung unter Tel. 0331 74000077

Räumliche Trennung unter Aufrechterhaltung der Ehe oder doch die Scheidung – wo liegen die Vorteile, Nachteile, Chancen und Risiken im Falle Ihrer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft? Was ist wann wem wie mitzuteilen?

Wann ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und wann wirksam vereinbart?
Welche Vereinbarungen zu den Kindern (Unterhalt, Umgang, Nestmodell versus Wechselmodell) sind sinnvoll und praktikabel.
Was ist mit der Wohnung, der Immobilie, dem Hausrat und dem Bankkredit? Welche Aufgaben hat der Scheidungsanwalt – welche Anwaltskosten entstehen bei Scheidung.

Damit Sie Ihre Situation in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser beurteilen können biete ich Ihnen eine auf Sie zugeschnittene, strukturierte Erstberatung an. Stellen Sie Ihre Fragen zum Familienrecht „frei raus“.

In der Erstberatung kann stets nur einer der beiden Ehepartner beraten werden (Vertraulichkeit – Chance zum offenen, ungestörten Gespräch).


Erstberatung Familienrecht Berlin Zehlendorf – Inhalte:

Im zeitlichen Rahmen von 1,5 bis 2 Stunden besprechen wir ganz vertraulich, unabhängig und ohne externen Druck Ihre ganz persönlichen Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt … mit dem Ziel, für Sie in kurzer Zeit einen guten ÜBerblick zu schaffen. Neben der Einordnung der wirtschaftlichen Rahmbedingungen besprechen auch ausgewählte Bereiche aus folgenden familienrechtlichen Themen (Familiensachen nach § 11 FamFG – Familienrecht Steglitz-Zehlendorf):

  • Ehesachen (vgl. §§ 121 ff. FamFG)
  • Kindschaftssachen (vgl. §§ 151 ff. FamFG)
  • Abstammungssachen (vgl. §§ 169 ff. FamFG)
  • Adoptionssachen (vgl. §§ 186 ff. FamFG)
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen (vgl. §§ 200 ff. FamFG)
  • Gewaltschutzsachen (vgl. §§ 210 ff. FamFG)
  • Versorgungsausgleichssachen (vgl. §§ 217 ff. FamFG)
  • Unterhaltssachen (vgl. §§ 231 ff. FamFG)
  • Güterrechtssachen (vgl. §§ 261 ff. FamFG)
  • sonstige Familiensachen (vgl. §§ 266 ff. FamFG)
  • Lebenspartnerschaftssachen (vgl. §§ 269 ff. FamFG)

Erstberatung Familienrecht – zum Festpreis (2024):

Sie sind bei den Kosten der Erstberatung durch § 34 Abs. 1 RVG geschützt.

Die Kosten für Verbraucher betragen 2024 demnach
netto 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (19%=36,10 Euro) und
damit 226,10 Euro für ein erstes individuelles Beratungsgespräch, auf dass ich mich gut für Sie vorbereite. Dauer:  Circa 1,5 bis 2,5 Std; je nach Komplexität.

Arbeitslose, Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen haben eventuell Anspruch auf Beratungshilfe. Bitte lassen Sie sich hierzu unbedingt im Vorfeld einer Terminsvereinbarung von dem für die Erteilung des Beratungshilfescheines zuständigen Amtsgericht beraten (Amtsgericht Schöneberg – Beratungshilfe – Telefon 030 – 90159-0)

Rufen Sie an – Terminvereinbarung Erstberatung ☎️ 0331 74000077

Tel: 0331 7400 0077